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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SysWelt

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der SysWelt UG (haftungsbeschränkt), Allansteiner straße 23, 44369 Dortmund, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Dortmund unter HRB 37233 (nachfolgend "Auftragnehmer" oder "SysWelt") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber" oder "Kunde").

1.2 Diese AGB gelten für alle IT-Dienstleistungen, insbesondere:

  • Softwareentwicklung und Programmierung
  • Webdesign und Webentwicklung
  • E-Commerce-Lösungen und Shop-Integration
  • Mobile Anwendungsentwicklung
  • IT-Beratung und Cloud-Services
  • Digital Marketing und SEO-Dienstleistungen
  • Content Management Services

1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn SysWelt diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.4 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

2.1 Angebote von SysWelt sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Angebote sind 30 Tage gültig, sofern im Angebot keine andere Frist angegeben ist.

2.2 Ein Vertrag kommt durch digitale Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber oder durch Beginn der Leistungserbringung durch SysWelt zustande. Verträge werden digital abgeschlossen.

2.3 Der Auftraggeber kann jederzeit über das CRM-System unter crm.syswelt.com auf alle Vertragsdokumente zugreifen.

2.4 Bei digitaler Vertragsunterzeichnung über das CRM-System wird zur Rechtssicherheit und Vertragsnachweis die IP-Adresse des Unterzeichners gespeichert. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Sicherstellung der Vertragsgültigkeit und Beweisführung.

2.5 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Projektvereinbarung, dem Angebot und diesen AGB.

2.6 Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Hieraus resultierende Mehrkosten werden nach Aufwand berechnet.

2.7 SysWelt behält sich vor, Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung einzusetzen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als 4 Wochen werden Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt vereinbart. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgen die Zahlungen zu 50% bei Projektbeginn und 50% bei Projektabschluss.

3.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

3.5 Aufrechenbar sind nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Mitwirkung, insbesondere:

  • Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen und Informationen
  • Zeitnahe Bereitstellung von Zugangsdaten und Testumgebungen
  • Rechtzeitige Rückmeldung zu Zwischenergebnissen innerhalb von 5 Werktagen
  • Bezeichnung eines fachlich qualifizierten Ansprechpartners
  • Bereitstellung erforderlicher Drittanbieter-Services (APIs, Lizenzen, etc.)

4.2 Verzögerungen aufgrund unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten von SysWelt und können zu Mehrkosten führen.

4.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Daten) frei von Rechten Dritter sind.

4.4 Erfolgt keine Rückmeldung des Auftraggebers innerhalb der vereinbarten Frist (standardmäßig 5 Werktage), gelten die vorgelegten Arbeiten als genehmigt.

4.5 Für Tests und Abnahmen wird dem Auftraggeber eine Testzeit von 14 Tagen eingeräumt. Nach Ablauf dieser Frist ohne schriftliche Beanstandung gilt die Leistung als abgenommen.

4.6 Bei kritischen Rückfragen oder fehlenden Drittanbieter-Services wird das Projekt nach 7 Tagen Wartezeit automatisch pausiert. Die Lieferfristen verlängern sich entsprechend. Die Wiederaufnahme erfolgt gegen eine Bearbeitungsgebühr von einem Tagessatz.

§ 5 Projektdurchführung und Termine

5.1 Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

5.2 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei:

  • Höherer Gewalt
  • Unvorhersehbaren Hindernissen
  • Verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers
  • Nachträglichen Änderungswünschen

5.3 SysWelt informiert den Auftraggeber unverzüglich über absehbare Verzögerungen.

§ 6 E-Commerce und Shop-Integration

6.1 Bei E-Commerce-Projekten und Shop-Integrationen (Shopify, Shopware, commercetools etc.) gelten zusätzlich:

6.2 Der Auftraggeber ist für die Einhaltung aller handelsrechtlichen Bestimmungen, Produkthaftung und steuerlichen Vorgaben selbst verantwortlich.

6.3 SysWelt übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit und Funktionalität von Drittanbieter-APIs und -Services.

6.4 Änderungen an Drittanbieter-Systemen, die nachträgliche Anpassungen erforderlich machen, werden nach Aufwand berechnet.

§ 7 Datenschutz und DSGVO

7.1 SysWelt verpflichtet sich zur Einhaltung der DSGVO und aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

7.2 Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, wird eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) geschlossen. Dies gilt insbesondere bei E-Commerce-Projekten, CRM-Integrationen und Analytics-Implementierungen.

7.3 Im Rahmen der digitalen Vertragsabwicklung werden IP-Adressen zur Rechtssicherheit verarbeitet und gespeichert (siehe § 2.4).

7.4 Der Auftraggeber ist für die datenschutzkonforme Gestaltung seiner eigenen Websites und Anwendungen sowie für die Erstellung der erforderlichen Datenschutzerklärung verantwortlich.

7.5 SysWelt unterstützt den Auftraggeber bei der DSGVO-konformen technischen Implementierung, übernimmt jedoch keine rechtliche Beratung. Cookie-Banner-Services werden über externe Anbieter realisiert und vom Auftraggeber separat beauftragt.

§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte

8.1 An allen von SysWelt erstellten Werken (Software, Designs, Konzepte) bleiben die Urheberrechte bei SysWelt.

8.2 Der Auftraggeber erhält das ausschließliche Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck. Ein Weiterverkauf der Anwendung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.

8.3 Der Erwerb der Quellcode-Rechte ist gegen separates Entgelt in Höhe von 200% des ursprünglichen Projektwertes möglich und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

8.4 Die Übertragung der Anwendungslizenz an Dritte ist möglich, erfordert jedoch die Beauftragung von SysWelt für den Migrationsprozess. Die Kosten richten sich nach dem Projektumfang und werden individuell vereinbart.

8.5 SysWelt ist berechtigt, realisierte Projekte zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern keine Vertraulichkeitsvereinbarung entgegensteht.

8.6 Der Auftraggeber versichert, dass alle von ihm bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

9.1 SysWelt leistet Gewähr für die vertragsgemäße Beschaffenheit der erbrachten Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.2 Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. SysWelt ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Projektabschluss werden Fehler in der von SysWelt erstellten Software kostenfrei behoben.

9.3 Die Haftung von SysWelt ist beschränkt auf:

  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
  • Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

9.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.5 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden.

9.6 SysWelt übernimmt keine Haftung für:

  • Die dauerhafte Verfügbarkeit von Internet-Services und Drittanbieter-APIs
  • Ausfälle oder Störungen bei externen Diensten (AWS, Hosting, Datacenter, etc.)
  • Performance-Beeinträchtigungen durch externe Faktoren (API-Latenzen, Servergeschwindigkeit, etc.)
  • Datenverluste, sofern nicht separate Backup-Vereinbarungen getroffen wurden

9.7 SysWelt entwickelt Software mit aktuellen Technologien und optimalen Performance-Standards. Performance-Garantien sind jedoch aufgrund der Abhängigkeit von externen Faktoren ausgeschlossen.

§ 10 Wartung und Support

10.1 Wartungs- und Support-Leistungen werden auf Basis separater Vereinbarungen erbracht.

10.2 Ohne spezielle Wartungsvereinbarung ist SysWelt nur zur Behebung von Fehlern verpflichtet, die auf eigene Programmierung zurückzuführen sind.

10.3 Support außerhalb der regulären Geschäftszeiten (Mo-Fr, 9-17 Uhr) wird nach gesonderter Vereinbarung berechnet.

§ 11 Kündigung

11.1 Verträge über Einzelprojekte enden mit vollständiger Leistungserbringung.

11.2 Dauerschuldverhältnisse (Wartung, Support) können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Hosting-, SEO- und Marketing-Dienstleistungen unterliegen separaten Vereinbarungen.

11.3 Kündigung durch den Auftraggeber während der Projektlaufzeit:

  • Bei Kündigung durch den Auftraggeber werden alle bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen nach Aufwand abgerechnet
  • Eine Herausgabe von Quellcode erfolgt nicht; der Erwerb ist nur nach § 8.3 zu 200% des ursprünglichen Projektwertes möglich
  • Bei unvollständigen Projekten kann keine vollständige Dokumentation garantiert werden
  • Projektübergaben an Drittfirmen erfordern eine separate Übergabevereinbarung aufgrund des zusätzlichen Arbeitsaufwandes

11.4 Kündigung durch SysWelt:

  • SysWelt kann bei wesentlichen Vertragsverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Nichteinhaltung der Mitwirkungspflichten nach § 4, nach erfolgloser Abmahnung mit zweiwöchiger Frist kündigen
  • Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann SysWelt sofort kündigen
  • Bereits geleistete Vorauszahlungen werden entsprechend der erbrachten Leistungen verrechnet

11.5 Bei wesentlichen Änderungen des Projektumfangs (mehr als 25% des ursprünglichen Aufwands) ist ein neuer Vertrag erforderlich.

11.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.7 Kündigungen bedürfen der Schriftform.

11.8 Nach Vertragsende:

  • Quellcode und Projektdateien werden 2 Jahre aufbewahrt
  • Der Zugang zu Kundendaten kann sofort gesperrt werden
  • Domain- und Hosting-Transfers erfolgen nach separater Vereinbarung

§ 12 Vertraulichkeit

12.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit bezüglich aller Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei.

12.2 Diese Verpflichtung umfasst nicht:

  • Allgemein bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen
  • Technische Lösungsansätze, die für andere Projekte adaptiert werden können

12.3 SysWelt ist ausdrücklich berechtigt, für Referenzzwecke zu verwenden:

  • Kundenlogos und Firmennamen
  • Screenshots und Bildmaterial der entwickelten Anwendungen (ohne echte Kundendaten)
  • Projektbeschreibungen und Technologie-Details
  • Sonstige projektbezogene Darstellungen zu Marketing- und Portfoliozwecken

12.4 Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung für einen Zeitraum von 3 Jahren fort.

12.5 SysWelt verpflichtet auch alle Mitarbeiter und Subunternehmer entsprechend.

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dortmund.

13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

13.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

13.5 Diese AGB wurden erstellt am 15. Juni 2025 und sind bis auf Widerruf gültig.

SysWelt UG (haftungsbeschränkt)

Geschäftsführer: Emre Özbay
Allansteiner straße 23, 44369 Dortmund, Deutschland
HRB 37233
E-Mail: info@syswelt.de
Telefon: +49 176 21453337